Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung von
gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer
Wohnungseigentumsanlage. Die grundsätzlichen Aufgaben und
Befugnisse wie auch die Vergütung eines Verwalters werden im
Verwaltervertrag speziell vereinbart.
Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren
gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller
Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt werden.
Zur ersten Information stellen wir Ihnen hier unseren Leistungskatalog vor.
Sie erhalten einen Überblick, welche Dienstleistungen wir anbieten. Sehr
gern stimmen wir unseren Service mit Ihren Wünschen ab.